Die Gemeinde bringt vor, Ausschuss und Kommission hätten sich mit dem nachträglichen Baugesuch und der Wiederherstellung an verschiedenen Sitzungen befasst. Baubewilligungsbehörde sei nicht in jedem Fall die Bau- und Planungskommission (BauPlaKo), sondern teilweise auch der Ausschuss. Der Ausschuss bereite die Geschäfte vor und entscheide anschliessend, ob er den (Bau-)Entscheid selbst fällen oder das Geschäft mit einem Antrag der Kommission vorlegen wolle. Auch dort wo der Ausschuss den Entscheid selbst fälle, gelte dieser im Übrigen als Entscheid der BauPlaKo.