a) Der Beschwerdeführer macht geltend, in der Gemeinde Saanen wirke die Bau- und Planungskommission als Baubewilligungsbehörde. Es sei nicht ersichtlich, ob und wann die Kommission die Verfügung verabschiedet habe und ob ein formell genügender Beschluss vorliege. Nach Einsicht in die vom Rechtsamt edierten Protokolle machte der 6 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 7 Vorakten, pag. 94 ff. 8 BVR 2013 S. 10 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5 6