5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten und eine Stellungnahme bei der Gemeinde ein. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt holte weitere Unterlangen ein und liess das nachträgliche Baugesuch durch die Gemeinde publizieren und die Baugesuchsakten öffentlich zur Einsichtnahme auflegen. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Am 11. November 2015 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.