Mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 forderte die Gemeinde Saanen den Beschwerdeführer auf, die seitlichen Mauern nach den bewilligten Plänen vom 30. September 2011 und vom 26. Juni 2012 wiederherzustellen. Die Frist für die Wiederherstellung wurde auf den 30. Juni 2014 festgelegt und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht.