Heizen und die Anhebung des geplanten Gebäudes um 70 cm (zweite Projektänderung), welches am 21. November 2012 ebenfalls bewilligt wurde. 2. Anlässlich einer Begehung stellte die Gemeinde fest, dass die errichtete Rampe bei der Ausfahrt aus der Autoeinstellhalle nicht den bewilligten Plänen entspricht. Mit Schreiben vom 26. September 2013 wurde Herrn C.________ und mit Schreiben vom 4. November 2013 dem Beschwerdeführer als neuem Grundeigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wovon die Projektverfasserin, die F.________ AG, mit Schreiben vom 4. November 2013 Gebrauch machte.