So oder so ist das vernünftige Verhältnis zwischen dem angeordneten Rückbau und dem dadurch verfolgten Ziel im Zusammenhang mit dem Technikraum des Warenlifts – im Unterschied zum darüber liegenden Raum – zu verneinen. Im Technikraum sind die für den Warenlift benötigten Technikkomponenten eingebaut (vgl. Bild Beschwerdebeilage 7). Unabhängig von der Frage, ob diese Technik des Warenlifts in einem Raum mit einer Höhe von 1.95 m überhaupt noch untergebracht werden kann, würde die Reduktion der Raumhöhe um 30 cm auch eine Versetzung dieser Komponenten mit sich bringen.