Letztlich können diese Fragen bzw. Unklarheiten offen bleiben, da selbst bei Rückbaukosten von Fr. 270'000.00 die finanzielle Belastung in Anbetracht der Bausumme von Fr. 2'800'000.00 für das gesamte Bauvorhaben (Aufstockung um ein Stockwerk und ein Attikageschoss mit Terrassen) zumutbar erscheint. Diese Kosten wiegen zwar nicht leicht. Im Lichte der Rechtsprechung21 bewegt sich dieser Betrag aber im Rahmen dessen, was noch als verhältnismässig angeschaut werden kann. Die finanzielle Belastung durch die Wiederherstellungsmassnahme ist damit für die Beschwerdeführerin zumutbar.