eine grössere Position des Stahlbauers (Position 3, Fr. 13'800.00) betrifft die Demontage und Entsorgung des Vordachs Attikaterrasse, welche nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist; weiter führen sowohl der Spengler als auch der Dachdecker eine Position zur Notbedachung auf dem Gitterrost auf, so dass unklar ist, ob diese Position doppelt aufgeführt wurde. Letztlich können diese Fragen bzw. Unklarheiten offen bleiben, da selbst bei Rückbaukosten von Fr. 270'000.00 die finanzielle Belastung in Anbetracht der Bausumme von Fr. 2'800'000.00 für das gesamte Bauvorhaben (Aufstockung um ein Stockwerk und ein Attikageschoss mit Terrassen) zumutbar erscheint.