fehlenden guten Glaubens nicht oder nur in verringertem Mass zu berücksichtigen sind. Dies betrifft auch die von der Beschwerdeführerin ins Feld geführten Vermögensinteressen. Der von der Beschwerdeführerin eingereichte Kostenvoranschlag für den Rückbau des Dachaufbaus über Fr. 270'000.00 (Beschwerdebeilage 11) wirft verschiedene Fragen auf: So fehlen etwa diverse Unternehmerofferten (für die Positionen Vorbereitungsarbeiten, Schuttmulden, Malerarbeiten, Baureinigung, Anpassungsarbeiten), so dass die dafür aufgeführten Beträge nicht verifiziert werden können;