"Der Dachaufbau auf dem Attikageschoss über dem Bereich des Liftschachts ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft dieses Gesamtentscheids vollständig bis auf das Niveau der anschliessenden Betondecke (Kote +13.78) abzubrechen. Die entstehende Aussparung ist den Regeln der Baukunde entsprechend zu schliessen, nach der Energiegesetzgebung zu wärmedämmen und mit einer extensiv begrünten Schutz-/Nutzschicht (Art. 7 BO) zu versehen. Für die vorgeschriebene Entrauchung des Liftschachts im Minimalmass von 5% des 16 BVR 2006 S. 444 E. 6.1. 18