Mit Schreiben vom 20. April 2015 reichte die Beschwerdeführerin einen Kostenvoranschlag für den allfälligen Rückbau des Dachaufbaus in der Höhe von Fr. 270'000.00 ein. Am 17 11. Mai 2015 reichte sie zudem ein Schreiben des Liftbauers nach, wonach die eingebauten Komponenten im Maschinenraum eine Höhe von mindestens 2.20 m benötigten.