Die Technik des Warenlifts rage zu 60 cm in den Dachaufbau hinein, weshalb auch diese entfernt werden müsste. Es drohe die Gefahr, dass der Warenlift in der heutigen Form nicht mehr benutzt werden könne. Auch sei die angeordnete Wiederherstellung mit unverhältnismässigen Kosten in der Höhe von Fr. 150'000.00 bis Fr. 200'000.00 verbunden; Geld, welches sonst im Rahmen des Gesellschaftszwecks für die behinderten Menschen genutzt werden könnte. Zudem müsste sie beim Rückbau des Aufbaus auf die Erstellung einer Photovoltaikanlage verzichten. Schliesslich sei auch die angeordnete Rückbaufrist von 6 Monaten zu kurz.