15 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 26-27 N. 5. 16 a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Vorinstanz habe es unterlassen, den von ihr eventualiter beantragten Verzicht auf die Wiederherstellung zu prüfen. Der angefochtene Entscheid sei bereits aus diesem Grund aufzuheben.