d) Vorab ist erneut festzuhalten, dass keine Garantie besteht, dass der Raum im Dachaufbau dereinst überhaupt für die Technik einer Photovoltaikanlage genutzt werden wird. Ungeachtet dessen ist für die Technik einer solchen Anlage – wie ebenfalls schon 14 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 26-27 N. 4. 15