hier umstrittenen Aufbaus 3.20 m beträgt. Auch insofern sind diese Objekte nicht vergleichbar. Gleiches gilt für die von der Beschwerdeführerin in der Fotodokumentation vorgebrachten Beispiele. Bei den zwanzig Bildern handelt es sich effektiv nur um 4 Bauprojekte. Die Stadt belegt mittels der Pläne dieser Objekte, dass es sich dabei um wesentlich weniger hohe Aufbauten handelt. Zudem ist aus den Plänen erkennbar, dass bei diesen Objekten im Unterschied zur vorliegenden Situation der Lift auch das Attikageschoss erschliesst.