e) Die Beschwerdeführerin aber bringt vor, die Stadt verfolge eine andere Bewilligungspraxis, wie eine Vielzahl von entsprechenden Dach- bzw. Liftaufbauten auf Attikageschossen zeigen würden. Hierzu reicht sie eine Fotodokumentation von Bauten im Brünnen-Quartier ein. Mit diesem Einwand beruft sich die Beschwerdeführerin auf eine Gleichbehandlung im Unrecht.