Die Oberkante des Attikageschosses befindet sich auf einer Höhe von +13.78 m, die Dachkante des Attikageschosses auf einer Höhe von +14.28 m. Als Dachaufbau kann nur bezeichnet werden, was die Oberkante der Decke des Attikageschosses überschreitet (entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin, nach welcher der Dachaufbau gemäss eingereichtem Plan, Beschwerdebeilage 5, Unterkant Decke Attikageschoss beginnt). Dies bedeutet, dass der Technikraum des Warenlifts bloss um 30 cm in den Dachaufbau hineinragt.