Die Ausführung der Beschwerdeführerin, wonach die Technik der Liftanlage um 60 cm in den Dachaufbau hineinragt, findet keine Stütze in den relevanten Plänen (Plan Schnitt A-A und Schnitt /-B, Vorakten pag. 249). Danach beginnt der Technikraum für den Warenlift auf der Kote +11.83 m und reicht bis und mit Oberkant Gitterrost auf eine Höhe von +14.08 m; er weist damit eine Höhe von 2.25 m auf. Die Oberkante des Attikageschosses befindet sich auf einer Höhe von +13.78 m, die Dachkante des Attikageschosses auf einer Höhe von +14.28 m.