Auf die Frage des Rechtsamts, wie weit die Realisierung des Dachaufbaus anlässlich der Begehung vom 9. Juli 2012 fortgeschritten war (Rohbau oder fertiggestellt), konnte die Stadt Bern keine Antwort geben. Der Stand der Bauarbeiten sei an dieser Begehung nicht detailliert dokumentiert worden. Die Beschwerdeführerin reichte mit ihren Schlussbemerkungen vom 8. Juni 2015 ein Foto ein. Dieses zeige, dass sich zum Zeitpunkt der Besprechung der Dachaufbau im Rohbau befunden habe. Das eingereichte Foto jedoch ist mit dem Datum des 25. Juni 2012 versehen und zeigt damit die Situation 14 Tage vor der Begehung auf.