Der Dachaufbau habe sich damals erst im Rohbau befunden, ein Rückbau sei anlässlich der Besichtigung kein Thema gewesen. Schliesslich habe das Bauinspektorat die Abweichungen von den baubewilligten Plänen nicht von sich aus festgestellt (S. 4 Entscheid), vielmehr sei sie es gewesen, welche diese Abweichungen farbig in die Pläne eingetragen habe, damit diese nachträglich bewilligt werden könnten.