Die streitgegenständlichen Abweichungen seien damit nicht etwa bei Stichkontrollen aufgefallen, sondern indem sie die Vorinstanz auf diese Abweichungen aufmerksam gemacht habe. Aus dem Entscheid gehe weiter nicht hervor, dass dieser Besichtigungstermin während der Bauphase stattgefunden habe und nicht etwa erst nach Abschluss der Bauarbeiten. Der Dachaufbau habe sich damals erst im Rohbau befunden, ein Rückbau sei anlässlich der Besichtigung kein Thema gewesen.