Dachaufbaus über dem Lichtschacht auf dem Attikadach und die diesbezügliche Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Die mit demselben Gesamtentscheid erteilten Bauabschläge hinsichtlich der Vergrösserung der Attikafläche und der Überdachung der Terrasse im Nordwesten des Attikageschosses sowie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend letzterem Gegenstand wurden nicht angefochten und bilden daher nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens. 3. Relevanter Sachverhalt