4. Mit Schreiben vom 6. Mai 2015 beantwortete die Stadt verschiedene Fragen des Rechtsamts. Die Beschwerdeführerin reichte auf Aufforderung des Rechtsamts mit den Schreiben vom 20. April 2015 und 11. Mai 2015 diverse, in der Beschwerde in Aussicht gestellte Unterlagen ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). 3