2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 23. Februar 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Der Gesamtbauentscheid vom 23. Januar 2015 sei wie folgt teilweise aufzuheben: 1.1 Der Bauabschlag für den Dachaufbau über dem Lichtschacht auf dem Attikadach sei aufzuheben und es sei diesbezüglich die Baubewilligung zu erteilen. 1.2 Die Wiederherstellungsverfügung betreffend den Dachaufbau sei aufzuheben. 2. Verfahrensantrag: Es sei ein Augenschein durchzuführen.