den Dachaufbau über dem Liftschacht auf dem Attikadach erteilte die Vorinstanz dagegen den Bauabschlag. Auf die Wiederherstellung der regelkonformen Attikafläche wurde verzichtet. Für die Überdachung der Terrasse sowie für den Dachaufbau auf dem Attikageschoss ordnete die Stadt die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innerhalb von sechs Monaten ab Rechtskraft des Gesamtentscheids an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.