Im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens (Baukontroll-Nummer 2008- 0518-B) erteilte die Stadt Bern der Beschwerdeführerin mit Gesamtentscheid vom 23. Januar 2015 die Baubewilligung für diverse Gegenstände; für die Vergrösserung der Attikafläche, die Überdachung der Terrasse im Nordwesten des Attikageschosses und für 2