sowie das Lichtband Nr. 6 auf der Süd-Ostseite des Daches (70 cm x 360 cm) sind bis am 27. November 2015 zurückzubauen und mit Ziegeln einzudecken. Ziff. 2 und 3 unverändert. 4. Die Baubewilligungsbehörde wird am Donnerstag, 27. November 2015, eine Baukontrolle durchführen (Art. 47a Abs. 4 BewD)." Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Einwohnergemeinde Ochlenberg vom 21. Januar 2015 wird bestätigt.