b) Für den Einbau des Lichtbands Nr. 2 auf der Nord-Westseite des Hauptdaches des Gebäudes Nr. X.________ (Abmessung 70 cm x 360 cm) und den Einbau des Lichtbands Nr. 5 auf der Süd-Ostseite des Dachs des Gebäudes Nr. X.________ (Abmessung 70 cm x 240 cm) wird die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG in Verbindung mit Art. 39 RPV erteilt.