2. a) Die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 23. Dezember 2014 wird, soweit sie den Einbau des Lichtbands Nr. 2 auf der Nord-Westseite des Hauptdaches des Gebäudes Nr. X.________ (Abmessung 70 cm x 360 cm) und den Einbau des Lichtbands Nr. 5 auf der Süd-Ostseite des Daches des Gebäudes Nr. X.________ (Abmessung 70 cm x 240 cm) betrifft, aufgehoben. Im Übrigen wird die Verfügung des AGR bestätigt.