g) Die angesetzte Wiederherstellungsfrist (15. August 2015) ist während des Beschwerdeverfahrens abgelaufen. Die BVE setzt die Wiederherstellungsfrist deshalb neu auf den 27. November 2015 an. Angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer die vier Lichtbänder eigenhändig zurückbauen kann, erscheint die angesetzte Frist als angemessen. 6. Kosten