f) Das öffentliche Interesse am Rückbau der vier Lichtbänder überwiegt hier die Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch die Wiederherstellung entstehen. Der Beschwerdeführer hat sich krass bösgläubig verhalten. Die finanziellen Nachteile, die ihm durch den Rückbau der Lichtbänder erwachsen, haben somit nur eine untergeordnete Bedeutung. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Beschwerdeführer ein eigenes Dachdeckergeschäft betreibt. Er kann den Rückbau der Lichtbänder selber vornehmen und die ausgebauten Glaseinsätze womöglich anderenorts sogar wieder verwenden. Die finanziellen Nachteile dürften sich somit in Grenzen halten.