nachbarliches Interesse sei angesichts des weitgehend alleinstehenden Hauses nicht ersichtlich, zumal seit dem Einbau der Lichtbänder rund acht Jahre vergangen seien und in der überschaubaren Gemeinde Ochlenberg bis 2014 niemand daran Anstoss genommen habe. Eine Abweichung vom Gesetz sei – wenn überhaupt – nur gering, da sich die Behörde in erster Linie auf gesetzliche Grundlagen stütze, die der Auslegung bedürften. Einzig eine Verletzung der behördeninternen Richtlinien vermöge keine Gesetzesabweichung zu begründen. Zudem sei der Rückbau für ihn finanziell nicht verkraftbar, nachdem er sich im Mai 2014 als Dachdecker selbständig gemacht habe.