Das Interesse an der Einhaltung von Rechtsnormen, die präjudizielle Wirkung durch deren Nichteinhaltung und der Schutz des durch die verletzte Norm geschützten Rechtsgutes. Private Interessen sind insbesondere die geldwerten Interessen: In der Regel sind dies die Kosten, die für eine Wiederherstellung aufgewendet werden müssen, sowie der Verlust von Sachwerten durch die Beseitigung des widerrechtlichen Bauwerks.