h) Anders verhält es sich hingegen bei den Lichtbändern Nr. 1, 3, 4 und 6. Mit Ausnahme des Lichtbands Nr. 3 liegen diese Lichtbänder alle in Firstnähe. Dies wirkt sich – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers – stark störend auf die Firstlinie aus, die für die äussere Erscheinung des Bauernhauses prägend ist. Das Dach wirkt dadurch sehr unruhig, was besonders auf der Nord-Westseite des Hauptdachs, wo die Lichtbänder Nr. 1 und 4 liegen, gut zum Ausdruck kommt.27 Die Lichtbänder Nr. 1, 3, 4 und 6 haben zudem keinen Bezug zu bestehenden Dachelementen, wie das beim Lichtband Nr. 2 der Fall ist.