Auch das Lichtband Nr. 5 auf der anderen Dachseite (Süd-Ostseite) ist aus bauästhetischer Sicht nicht zu beanstanden: Es befindet sich ebenfalls im unteren Bereich des Daches und ist dachbündig eingebaut. Es ist zudem deutlich kürzer als die Lichtbänder Nr. 1, 3 und 6, wie der Vergleich zwischen den Fotos Nr. 17 und Nr. 18 zeigt.24 Zu berücksichtigen ist ausserdem, dass die Hocheinfahrt das Hauptdach auf dieser Seite in zwei optisch voneinander getrennte Teile spaltet. Anders als auf den Bildern in den Merkblättern des AGR zu sehen ist, kann hier nicht mehr von einer homogenen und empfindlichen Dachfläche gesprochen werden.