Augenschein zeigen, kann das Gästezimmer auf dem Niveau des ersten Obergeschosses nur durch die Lichtbänder Nr. 2, 5 und 9 direkt belichtet werden.17 Eine andere direkte Belichtungsmöglichkeit besteht nicht, da die Fassadenverglasungen des Gästezimmers zurückversetzt innerhalb des Gebäudes liegen.18 Die strikte Anwendung der allgemeinen Gestaltungsvorschriften des AGR hat hier zur Folge, dass das Gästezimmer auf dem Niveau des ersten Obergeschosses von aussen nicht genügend natürliches Licht erhalten würde. Dies steht nicht im Einklang mit Art. 64 Abs. 1 BauV19. Danach soll die Fensterfläche mindestens einen Zehntel der Bodenfläche betragen.