f) Gemäss den Gestaltungsgrundsätzen des AGR steht eine dem Objekt angepasste Fassadenbefensterung im Vordergrund (vgl. Erwägung 3c). Vorliegend ist eine Belichtung der Dachgeschosswohnung über die Fassaden nur sehr eingeschränkt möglich. Auf der Nord-Westseite und Nord-Ostseite verfügt das Dachgeschoss über keine Fassadenöffnungen. Einzig das Schlafzimmer im Dachgeschoss lässt sich mit Hilfe von zwei Fenstern in der südwestlichen Fassade natürlich und direkt belichten. Weiterer natürlicher Lichteinfall ist nur noch über die Hocheinfahrt oder allfälligen Dachöffnungen (Deichsellukarne, Dachflächenfenster oder Lichtbänder) möglich. Wie die Fotos vom