Auch auf dieser Seite ist das Dach angeschleppt, so dass nur noch die Fassade des Erdgeschosses der Anbaute sichtbar ist. Das AGR und die Vorinstanz haben an der Begehung vom 18. September 2014 festgestellt, dass die Stotz- und Gymwand von aussen nicht gut ersichtlich sind.16 Dieser Umstand hat hier zur Folge, dass die Dachgeschosswohnung über die Aussenfassaden des Ökonomietrakts (Stotz- und Gymwand) nicht unmittelbar belichtet werden kann. Dies ist wohl auch der Grund, weshalb dem Beschwerdeführer nachträglich das Weglassen der Schlitzschalung bei der Stotz- und Gymwand bewilligt wurde.