e) Vorliegend handelt es sich um ein stattliches Bauernhaus, bei dem Wohn- und ehemaliger Ökonomieteil unter einem Steildach vereint sind. Auf der Süd-Ostseite führt eine Hocheinfahrt zur ehemaligen Heubühne im Dachgeschoss. Die Hocheinfahrt verfügt über ein auffälliges und langes Satteldach, das die Trauflinie des Hauptdachs des Bauernhauses durchbricht. Heute dient der vordere Teil der Hocheinfahrt als gedeckter Zugang zur Dachgeschosswohnung. Im bewohnten Teil der Hocheinfahrt wurde ein 13 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)