d) Das Rechtsamt hat einen Augenschein durchgeführt und sich von der Situation einen eigenen Eindruck verschafft. Das Bauernhaus des Beschwerdeführers liegt in der Streusiedlungsgemeinde Ochlenberg im Weiler D.________. Am Augenschein erklärte der Beschwerdeführer, dass seine Eltern die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs Ende 2006 vollständig aufgaben. In der Folge habe er das Haus mit der Idee übernommen, für sich im Dachstock des Ökonomietrakts eine dreieinhalb Zimmerwohnung einzubauen. Diese sei bewilligt worden. Im Unterschied zum Wohnteil auf der Süd-Westseite erstrecke sich die Dachwohnung im ehemaligen Ökonomieteil über die ganze Gebäudelänge.