Gemäss der Praxis des AGR gelten bei Ausnahmebewilligungen nach Art. 24c RPG (bestehende zonenwidrige Bauten), Art. 24d Abs. 1 RPG (landwirtschaftsfremde Wohnnutzung) und Art. 24d Abs. 2 RPG (schützenswerte Bauten und Analgen) betreffend die Dachgestaltung die gleichen Kriterien wie bei Ausnahmebewilligungen nach Art. 39 RPV i.V.m. Art. 24 RPG. 4. Einbau von Lichtbändern a) Das AGR hat in seiner Verfügung vom 23. Dezember 2014 festgehalten, der Einbau von vier Lichtbändern im Hauptdachbereich auf der Nord-Westseite des Gebäudes Nr. X.________ sowie auf der Süd-Ostseite des Daches beeinträchtige die Wesensgleichheit 9