Unzulässig sind. - Dacheinschnitte - Kumulation von Dachaufbauten bzw. Dacheinbauten, die eine unruhige Gesamtwirkung des Dachbildes ergeben - Dachflächenfenster im Gehrschild, auf dem Dach der Hocheinfahrt, auf angeschleppten Bauteilen und auf den kürzeren Walmdachseiten - Kürzung oder Verlängerung der Dachvorsprünge - Zurückschneiden oder Verlängern des Gehrschildes - Veränderungen von Dachneigung und -form - Die Firstlinie unterbrechende Firstlichtbänder (…)"