Solche Anlagen sind zulässig, wenn sie die Richtlinien des Regierungsrates des Kantons Bern vom Januar 2015 einhalten. - Für die Belichtung des Dachraumes in Kombination mit einer Solaranlage gelten dieselben Angaben wie oben (Gebäudelänge < 25 m = max.2.40 m2 / Gebäudelänge > 25 m = max. 4.40 m2, die Elemente, sind über dem Wohnteil bis und mit Tenn zugelassen und sind auf einer Linie anzuordnen. Über dem Ökonomieteil kann der unbeheizte Dachraum (Estrich) pro Hauptdachseite mit einer Öffnung 45 x 55 cm belichtet werden. Bei einer Gebäudelänge über 25 m können pro Hauptdachseite zwei solche Öffnungen eingebaut werden.