Häuser mit grosser Dachfläche (Gebäudelänge > 25 m): Bis zu drei horizontal und auf einer Linie angeordnete Lichtbänder von total max. 4.40 m2, oder bis zu vier regelmässig und auf einer Linie angeordnete DFF pro Hauptdachseite, maximale Grösse 78 x 140 cm. Für die Belichtung des unbeheizten Dachraumes (Estrich) über dem Ökonomieteil kann pro Hauptdachseite ein „Spenglerfenster“ (Dachausstiegfenster) in der Grösse 45 x 55 cm eingebaut werden. Bei einer Gebäudelänge über 25 m können pro Hauptdachseite zwei solche „Spenglerfenster“ eingebaut werden.