a) Angefochten sind ein Bauentscheid und eine Wiederherstellungsverfügung. Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG4 und Wiederherstellungsverfügungen nach Art. 49 Abs. 1 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Gleichzeitig eröffnete die Gemeinde Ochlenberg auch die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG i.V.m. Art. 39 RPV vom 23. Dezember 2014 des AGR, welche mitangefochten ist. Nach Art. 84 Abs. 4 BauG können Ausnahmeentscheide zusammen mit dem Bauentscheid bei der BVE angefochten werden. Die Verfahren werden im Baubeschwerdeverfahren vereinigt und mit einem Gesamtentscheid erledigt (Art. 2a Abs. 2 Bst. d BauG).