vier nachträglich zur Bewilligung beantragten Vorhaben betrachtet als verhältnismässig zu bezeichnen. In der Stellungnahme vom 20. März 2015 hält die Gemeinde Ochlenberg ohne einen Antrag zu stellen fest, sie erachte den Rückbau der sechs Lichtbänder als verhältnismässig. Das öffentliche Interesse an der vollständigen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei gross.