_, D.________, 3367 Ochlenberg, zu erteilen. 3. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für den Einbau einer geringeren Anzahl als der sechs im Baugesuch vom 3. November 2014 beantragten Lichtbänder im Hauptdachbereich des Gebäudes Ochlenberg-Grundbuchblatt Nr. C.________, D.________, 3367 Ochlenberg, zu erteilen. 4. Ziffer 5.3 des Bauentscheids sei aufzuheben. 5. Eventualiter sei die Vorinstanz anzuweisen, den Rückbau einer geringeren Anzahl als der sechs Lichtbänder im Hauptdachbereich des Ochlenberg-Grundbuchblatt Nr. C.________, D.________, 3367 Ochlenberg, zu verfügen."