5. Gegen den Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 19. Februar 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Ziffer 5.2 des Bauentscheids sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei die Baubewilligung für den Einbau der im Baugesuch vom 3. November 2014 beantragten sechs Lichtbänder im Hauptdachbereich des Gebäudes Ochelnberg-Grundbuchblatt Nr. C.________, D.________, 3367 Ochlenberg, zu erteilen.