Daneben forderte sie den Beschwerdeführer auf (vgl. Ziffer 5.3 des Entscheiddispositivs), die vier Lichtbänder im Hauptdachbereich auf der Nord-Westseite des Gebäudes Nr. X.________ (Grösse: drei Lichtbänder 70 cm x 360 cm und ein Lichtband 70 cm x 240 cm) sowie die zwei Lichtbänder auf der Süd-Ostseite des Daches (Grösse: ein Lichtband 70 cm x 360 cm und ein Lichtband 70 cm x 240 cm) bis am 15. August 2015 zurückzubauen und mit Ziegeln einzudecken. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.