2. In der Folge fanden zwischen der Gemeinde, dem AGR und dem Beschwerdeführer diverse Begehungen und Besprechungen vor Ort statt. Am 3. November 2014 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde ein nachträgliches Bau- und Ausnahmegesuch ein. Es umfasste das Anbringen eines textilen Rolltors, das Weglassen der Schlitzschalung bei der Stotz- und Gymwand, das Erstellen einer Schlitzschalung bei der Hocheinfahrt und den Einbau von sechs Lichtbändern im Hauptdach des Bauernhaueses auf Parzelle Ochlenberg Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt im Streusiedlungsgebiet.